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FG Münster Urteil v. - 10 K 1297/20 G,U,F

Gesetze: AO § 162 Abs. 1 Satz 2; AO § 162 Abs. 2 Satz 2; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; AO § 162 Abs. 1 Satz 1

Einkünfteermittlung

Hinzuschätzung von Sachentnahmen bei sog. Non-Food-Artikel aufgrund fehlender Aufzeichnungen bei einem Supermarktbetreiber

Leitsatz

Die Höhe der Sachentnahmen und unentgeltlichen Wertabgaben im Zusammenhang mit sog. Non-Food-Artikeln ist für den Gewerbezweig Nahrungs- und Genussmittel grundsätzlich allein nach den Pauschbeträgen der jeweils einschlägigen amtlichen Richtsatzsammlungen zu bemessen. Eine darüber hinausgehende Hinzuschätzung ist dann unzulässig.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 16/2022 S. 750
UStB 2022 S. 319 Nr. 10
RAAAJ-18160

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FG Münster, Urteil v. 29.04.2022 - 10 K 1297/20 G,U,F

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