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BFH Urteil v. - VIII R 34/71 BStBl 1973 II S. 786

Gesetze: GewStG §§ 2 Abs. 5, 7

Ausgleichszahlung im Sinne des § 89b HGB kein Gewerbeertrag des mit dem Tode des Handelsvertreters eingestellten Gewerbebetriebs bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Leitsatz

Eine Ausgleichszahlung im Sinne von § 89b HGB, die ihren Grund in der Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Tod des Handelsvertreters hat und an dessen allein erbende Witwe geleistet wird, gehört nicht zum Gewerbeertrag des mit dem Tode eingestellten Gewerbebetriebs, wenn der Handelsvertreter seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelte und diese Gewinnermittlungsart beibehalten wurde.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 786
DAAAA-90902

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BFH, Urteil v. 10.07.1973 - VIII R 34/71

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