Gesetze: FGO §§ 57, 60 Abs. 2 und 3, 61, 63 Abs. 1, 122 Abs. 2AO §§ 71, 73, 73a, 75, 78GG Art. 106 108 i. d. F. bis (Finanzverfassungsgesetz)
Zuständigkeitsvereinbarungen beim Wohnsitzwechsel über die Landesgrenze; Keine Beiladung des FA im finanzgerichtlichen Verfahren
Leitsatz
1. Verlegt ein Steuerpflichtiger seinen Wohnsitz aus einem Bundesland in ein anderes Bundesland, so kann das bisher zuständige FA nach § 78 Abs. 1 AO im Einvernehmen mit dem jetzt zuständigen FA die Einkommensbesteuerung derjenigen Veranlagungszeiträume übernehmen, in denen der Steuerpflichtige noch in dem erstgenannten Bundesland wohnhaft war.
2. Im finanzgerichtlichen Verfahren können Finanzbehörden nur Beklagter sein oder dem Verfahren beitreten. Die Beiladung eines FA kommt nicht in Betracht.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1973 II Seite 198 LAAAA-90827
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