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BFH Urteil v. - IV R 17/68 BStBl 1972 II S. 582

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2UmwStG 1957 § 8

Behandlung des Übernahmegewinns bei Umwandlung in Organfällen

Leitsatz

Entsteht bei der Umwandlung eines Organs auf den Organträger dadurch ein Übernahmegewinn, daß der Buchwert des Vermögens des Organs infolge der Nichtausschüttung von nachorganschaftlichen Gewinnen den Buchwert des Anteils des Organträgers an dem Organ übersteigt, so unterliegt dieser Gewinn bei dem Organträger nicht der Gewerbesteuer.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 582
LAAAA-90785

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BFH, Urteil v. 17.02.1972 - IV R 17/68

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