Berechnung des Zuschlags wegen übergroßer Grundstücksfläche bei Wohnungseigentum
Leitsatz
1. Bei der Einheitsbewertung einer Eigentumswohnung nach dem BewG 1965 kann eine Erhöhung des Vielfachen der Jahresrohmiete wegen der Größe der Grundstücksfläche in Betracht kommen, wenn der Anteil eines Wohnungseigentümers an der gemeinschaftlichen Grundstücksfläche mehr als das Fünffache seines Anteils an der bebauten Fläche beträgt.
2. Der Zuschlag wegen einer übergroßen Grundstücksfläche wird nicht durch den im Vielfachen der Jahresrohmiete enthaltenen Bodenwertanteil begrenzt.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1972 II Seite 522 WAAAA-90777
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