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BFH Urteil v. - I R 37/70 BStBl 1972 II S. 459

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 und 2DBAS in der Fassung des Zusatzprotokolls vom Art. 4 Abs. 1

Tantiemenachzahlungen gehören zu den Bezügen für aktive Tätigkeit

Leitsatz

Nachzahlungen (Tantieme), die einem Arbeitnehmer (leitenden Angestellten) nach seinem Eintritt in den Ruhestand vom Arbeitgeber geleistet werden, gehören zu den Bezügen für eine aktive Tätigkeit im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 459
XAAAA-90768

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BFH, Urteil v. 27.01.1972 - I R 37/70

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