Steuerfreiheit von Grundstücken auf einem Kasernengelände, das von der BRD unentgeltlich amerikanischen Steitkräften überlassen worden ist
Leitsatz
Die Grundstücke auf einem Kasernengelände, das der BRD gehört und von ihr auf Grund des Art. 7 des Finanzvertrags vom in der Fassung des Protokolls vom (BGBl II 1955, 381) unentgeltlich den amerikanischen Streitkräften zur Verfügung gestellt wurde, sind insoweit nicht nach § 4 Nr. 1 Buchst. a GrStG von der Grundsteuer befreit, als sie von den amerikanischen Streitkräften für Zwecke des EES genutzt werden.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1972 II Seite 318 FAAAA-90748
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