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BFH Urteil v. - IV R 181/66 BStBl 1972 II S. 271

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 und 3EStG § 7

Auswirkung unterlassener AfA bei Gewinnermittlung nach § 4 (Abs. 3 EStG)

Leitsatz

Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Anlagegütern, die sich in den Vorjahren noch nicht als Betriebsausgaben ausgewirkt haben, bei der Veräußerung des Wirtschaftsgutes auch dann vom Veräußerungspreis als Betriebsausgabe abzuziehen, wenn die Absetzung für Abnutzung in den Vorjahren zu Unrecht unterlassen wurde, es sei denn, daß diese Unterlassung willkürlich war und gegen Treu und Glauben verstieß.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 271
HAAAA-90743

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BFH, Urteil v. 07.10.1971 - IV R 181/66

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