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StuB Nr. 13 vom Seite 505

Zugangsklassifizierung und Umwidmung von Wertpapieren in handelsrechtlichen Abschlüssen

IDW RH HFA 1.014 neu gefasst

WP/StB Dr. Niels Henckel

Mit IDW RH HFA 1.014 positioniert sich das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) zu Fragen der Zugangsklassifizierung von Wertpapieren zum Anlage- oder Umlaufvermögen sowie zu Fragen, die sich anlässlich einer späteren Umwidmung stellen.

Frank/Utz, Wertpapiere des Umlaufvermögens (HGB, EStG), infoCenter, NWB KAAAE-63060

Kernaussagen
  • Der sachliche Anwendungsbereich des IDW RH HFA 1.014 erstreckt sich auf Wertpapiere und ist branchenneutral formuliert.

  • Bei Zugang richtet sich die Zuordnung in das Anlage- oder das Umlaufvermögen nach der Zweckbestimmung. Dabei sind objektive und subjektive Kriterien entscheidend, während die Haltedauer nur ein Indiz darstellt.

  • Umwidmungen sind bei Zweckänderungen regelmäßig zum Buchwert des Wertpapiers im letzten Jahresabschluss und nicht zu dessen beizulegenden Zeitwert zum Umwidmungszeitpunkt vorzunehmen.

I. Anlass der Aktualisierung

[i]Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 13. Aufl. 2022, § 247 Rz. 38 ff., NWB NAAAH-90986 Der Rechnungslegungshinweis wurde ursprünglich unter dem Eindruck der Finanzmarktkrise 2008 entwickelt und am durch den Hauptfachausschuss (HFA) des IDW verabschiedet. Ein Grund zur Überarbeitung dieses Rechnungslegungshinweises besteht darin, dass folgende Inkonsistenz innerhalb der Verlautbarungen des IDW erkannt wurden:

  • Nach IDW RH HFA 1.014 bisherige Fassung, Rz. 18 haben „Umwidmungen... grundsätzlich zum Buchwert des letzten Jahresabschlusses (bzw. im Falle von Neuanschaffungen des laufenden Geschäftsjahres zu den Anschaffungskosten) zu erfolgen.“

  • Dagegen erfolgt eine Umwidmung gem. IDW RS BFA 2, Rz. 26 „... zum beizulegenden Zeitwert im Umwidmungszeitpunkt.“

Am hat das IDW nunmehr eine überarbeitete Fassung veröffentlicht. Diese gilt erstmals für Abschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, bei einem kalenderjahrgleichen Geschäftsjahr also im Geschäftsjahr 2022.

Ziel dieses Beitrags ist es, die Grundzüge des IDW RH HFA 1.014 i. d. F. vom (im Folgenden wird dieser Zusatz weggelassen; es ist stets die aktuelle Fassung gemeint, wenn nicht ausdrücklich die Fassung vom genannt wird) darzustellen, ggf. ergänzt um zusätzliche Erläuterungen oder Verweise auf das Schrifttum, die dem Verständnis zuträglich sein sollen. Der Aufbau des Beitrags folgt dem Aufbau des Rechnungslegungshinweises und schließt mit einem Fazit.

II. Materieller Inhalt

1. Anwendungsbereich

Der sachliche Anwendungsbereich des IDW RH HFA 1.014 erstreckt sich auf Wertpapiere. Damit sind solche aktivischen Finanzinstrumente gemeint, die im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung in der Bilanz eines Unternehmens als Wertpapiere auszuweisen sind. Ausführungen zu Forderungen enthält der Rechnungslegungshinweis anders als dessen ursprüngliche Fassung nicht mehr. Dies schlägt sich auch im Titel nieder. IDW RH HFA 1.014 ist mit „Zugangsklassifizierung und Umwidmung von Wertpapieren nach HGB“ überschrieben; in der ursprünglichen Fassung lautete der Titel „Umwidmung und Bewertung von Forderungen und Wertpapieren nach HGB“. S. 506

IDW RH HFA 1.014 ist branchenneutral formuliert. Abweichend von der ursprünglichen Fassung verzichtet die aktuelle Fassung des Rechnungslegungshinweises auf Ausführungen zu branchenspezifischen Besonderheiten bei Instituten und Versicherungsunternehmen. Sofern es branchenspezifische Gesetzesvorschriften oder branchenspezifische Stellungnahmen zur Rechnungslegung oder Rechnungslegungshinweise des IDW gibt, haben diese – sollten sie von IDW RH HFA 1.014 abweichen – Vorrang vor IDW RS HFA 1.014.

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