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BFH 20.02.1991 X R 191/87
Einkommensteuer; | Aufwendungen für Denkmalschutz keine Spenden (§ 10b EStG)
Zahlungen eines Stpfl., die dieser zur Erhaltung des unter Denkmalschutz stehenden Einfamilienhauses seiner mit ihm zusammen zur ESt veranlagten Ehefrau leistet, sind nach dem nicht als Spende abziehbar.