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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 17 | Erbschaftsteuer: Kosten für eine aufwendige Zweitgrabstätte als Nachlassverbindlichkeiten

Angemessene Kosten des Erben für eine der Lebensstellung des Erblassers entsprechende zweite Grabstätte können eine Nachlassverbindlichkeit i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG darstellen und damit die Erbschaftsteuer mindern. Das gilt auch dann, wenn der Erblasser dies nicht letztwillig verfügt hat. Voraussetzung ist aber, dass der Erblasser in dem Zweitgrab seine letzte Ruhe findet.

Eine Erwähnung wert ist auch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Erbschaftsteuer. Angemessene Kosten des Erben für eine der Lebensstellung des Erblassers entsprechende zweite Grabstätte können demnach eine Nachlassverbindlichkeit darstellen und damit die Erbschaftsteuer mindern. Das gilt auch dann, wenn der Erblasser dies nicht in seinem Testament verfügt hat. Voraussetzung ist aber, dass der Erblasser in dem Zweitgrab seine letzte Ruhe findet.

Der Kläger ist aufgrund der gesetzlichen Erbfolge der Alleinerbe seines verstorbenen Bruders. Beide sind muslimischen Glaubens. Der Erblasser wurde zunächst in einem herkömmlichen Grab bestattet. Die vom Kläger getragenen Kosten für das Grabdenkmal betrugen knapp 10.000 €. – Das ist ja noch ganz normal. Anschließend gab der Erbe aber ein aufwendige...

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