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BFH Urteil v. - I 67/65 BStBl 1968 II S. 236

Gesetze: KStG § 4 Abs. 1 Nr. 8

Leitsatz

1. Die Steuerfreiheit der Berufs- und Wirtschaftsverbände beruht auf der gesetzespolitischen Anerkennung ihres Wirkens für die allgemeinen wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder als eines Wirkens im Interesse der Allgemeinheit.

2. Die Steuerfreiheit geht verloren, wenn neben die Wahrnehmung der allgemeinen wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder oder an ihre Stelle die Wahrnehmung der besonderen geschäftlichen Interessen der Mitglieder oder eine verbandsfremde, wirtschaftliche Betätigung in nicht ganz untergeordnetem Ausmaße tritt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1968 II Seite 236
GAAAA-90376

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BFH, Urteil v. 29.11.1967 - I 67/65

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