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BFH Urteil v. - VI 365/65 BStBl 1967 III S. 243

Gesetze: EStG 1963 § 10 Abs. 1 Ziff. 1

Leitsatz

1. Übergeben Eltern einem Kind einen Gewerbebetrieb und ihr Wertpapiervermögen gegen Gewährung von Wohnung mit Beleuchtung und Heizung sowie einer nicht unerheblichen monatlichen Geldleistung auf Lebenszeit, so ist in der Regel für die Sach- und Geldzuwendungen getrennt zu prüfen, ob sie Leibrenten oder dauernde Lasten sind.

2. Die Geldleistungen sind dauernde Lasten, wenn die Änderung des Vertrags wegen veränderter Verhältnisse nach § 323 ZPO nicht ausgeschlossen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 243
XAAAA-90301

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BFH, Urteil v. 02.12.1966 - VI 365/65

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