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BFH Urteil v. - I 16/65 BStBl 1966 III S. 317

Gesetze: GewStG § 35b

Leitsatz

Die Berichtigung des Gewerbesteuer(meß)bescheids hinsichtlich des Gewerbeertrags gemäß § 35b GewStG setzt voraus, daß der Einkommensteuer-, der Körperschaftsteuer - oder ein Feststellungsbescheid geändert wird. Die Änderung des gewerblichen Gewinns, ohne daß diese zu einer Änderung des Bescheids führt, vermag für sich allein eine Berichtigung nach § 35b GewStG nicht zu rechtfertigen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1966 III Seite 317
XAAAA-90220

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BFH, Urteil v. 02.03.1966 - I 16/65

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