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BFH Urteil v. - IV 76/63 BStBl 1966 III S. 168

Gesetze: EStG 1958 § 15EStG 1958 § 16 Abs. 1 und 3EStG 1958 § 34 Abs. 1 und 2

Leitsatz

1. Die Veräußerung des einzigen Fahrzeugs eines Küstenschiffahrtsunternehmers stellt nur dann eine steuerbegünstigte Betriebsveräußerung (Betriebsaufgabe) dar, wenn der Unternehmer damit die Küstenschiffahrt aufgibt.

2. Die Veräußerung eines Schiffes stellt nur dann eine steuerbegünstigte Teilbetriebsveräußerung oder -aufgabe dar, wenn das Schiff die wesentliche Grundlage eines selbständigen Zweigunternehmens bildet und das Zweigunternehmen dabei im ganzen veräußert oder aufgegeben wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1966 III Seite 168
DAAAA-90205

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 13.01.1966 - IV 76/63

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