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BFH Urteil v. - VI 236/62 U BStBl 1964 III S. 462

Gesetze: StAnpG § 13Berliner Präferenzgesetz vom § 1 Abs. 1

Leitsatz

1. Ob jemand im Sinne des § 13 StAnpG eine Wohnung innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird, ist im wesentlichen eine Frage der Tatbestandswürdigung, die nach den Verhältnissen des jeweiligen Veranlagungszeitraums zu geschehen hat.

2. Zum steuerlichen Wohnsitzbegriff.

3. Gelegentliche Aufenthalte in einem abgelegenen Haus während der Schulferien der Kinder führen in der Regel nicht zu einer Wohnsitzbegründung an diesem Ort.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 462
WAAAA-90093

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 24.04.1964 - VI 236/62 U

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