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BFH Urteil v. - VI 336/62 U BStBl 1964 III S. 248

Gesetze: GewStG 1957 § 7EStG 1958 § 16 Abs. 1 Ziff. 1

Leitsatz

1. Der Gewinn aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs im ganzen (§ 16 Abs. 1 EStG) gehört nicht zum Gewerbeertrag im Sinne des § 7 GewStG. Der VI. Senat tritt insoweit der Entscheidung des I. Senats I 78/61 S vom (BStBl 1962 III S. 438, Slg. Bd. 75 S. 467) bei.

2. Wenn im Rahmen eines weiterbestehenden Gesamtbetriebs ein Teilbetrieb eingestellt und nach und nach abgewickelt (liquidiert) wird, ist der volle Ertrag des Unternehmens einschließlich der Abwicklungsgewinne der Gewerbesteuer zu unterwerfen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 248
AAAAA-90070

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BFH, Urteil v. 20.12.1963 - VI 336/62 U

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