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BFH Urteil v. - V 294/58 U BStBl 1960 III S. 478

Gesetze: UStG 1951 § 5 Abs. 3UStG 1951 § 14StAnpG § 3 Abs. 5 Ziff.

Leitsatz

Entstehung und Fälligkeit der Umsatzsteuerschuld richten sich bei der Besteuerung nach den vereinbarten Entgelten (§ 14 UStG) nicht nach dem Zeitpunkt der Vereinbarung der Leistung, sondern nach dem Zeitpunkt ihrer Ausführung. Wird die Vereinbarung vor der Ausführung der Leistung geändert oder ergänzt, so ist dies auch bei der Sollbesteuerung umsatzsteuerrechtlich zu beachten.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 478
PAAAA-89875

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 13.10.1960 - V 294/58 U

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