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BFH Urteil v. - I 294/56 U BStBl 1957 III S. 414

Gesetze: AO §§ 215, 218EStG §§ 15, 16, 34

Leitsatz

1. Die Frage, ob ein von einer Personengesellschaft erzielter Gewinn ein laufender oder ein Veräußerungsgewinn ist, muß grundsätzlich im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung nach § 215 AO entschieden werden.

2. Werden nach Einstellung eines Gewerbebetriebs die zu ihm gehörenden Wirtschaftsgüter nicht im wesentlichen in einem Akt an Dritte veräußert oder in das Privatvermögen des Unternehmers überführt, sondern im Wege der Liquidation nach und nach im Laufe mehrerer Wirtschaftsjahre veräußert, so ist der in den einzelnen Wirtschaftsjahren entstehende Gewinn kein Veräußerungsgewinn im Sinne der §§ 16 und 34 EStG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 414
CAAAA-89768

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Online-Dokument

BFH, Urteil v. 10.09.1957 - I 294/56 U

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