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BFH Urteil v. - I 140/52 U BStBl 1955 III S. 144

Gesetze: EStG 1949 § 6 Ziff. 2EStG 1949 EStG 1955 § 51 Abs. 1 Ziff. 2b

Leitsatz

1. Für die Zeit bis zum erkennt der Senat die Rechtsgrundsätze des Gutachtens des Obersten Finanzgerichtshofs I D 2/49 vom (MinBlFin. S. 333, Bay. FMBl. 1949 S. 205) an. Ab ist dem Gutachten mit Rücksicht auf die gesetzliche Regelung im § 51 Abs. 1 Ziff. 2b EStG 1955 die Grundlage entzogen, soweit es sich mit dem Wirtschaftsproblem der Preisschwankungen befaßt.

2. Lediglich anlageähnliches Vorratsvermögen, nicht aber das sonstige gebundene Vorratsvermögen im Sinne Schmalenbachs kann zu einem eisernen Bestand zusammengefaßt werden.

3. Die Frage, inwieweit Betriebsvermögensgegenstände im Wege der Gruppenbewertung oder Standardbewertung in der Bilanz angesetzt werden können, entscheidet sich nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1955 III Seite 144
MAAAA-89688

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BFH, Urteil v. 01.03.1955 - I 140/52 U

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