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BFH Urteil v. - IV 384/52 U BStBl 1953 III S. 157

Gesetze: EStG 1950 § 12 Ziff. 2

Leitsatz

1. Die Voraussetzungen des § 12 Ziff. 2 EStG sind hinsichtlich der Zinsen einer hypothekarisch gesicherten Forderung nicht gegeben, die die Eltern einem ihrer Kinder unter Anrechnung auf den Erbteil einräumen.

2. Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen im Sinne des § 12 Ziff. 2 EStG liegen insoweit vor, als die Zuwendungen über den Rahmen dessen hinausgehen, was der Empfänger für seine Leistung nach bürgerlichem Recht zu beanspruchen hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1953 III Seite 157
BAAAA-89657

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 10.04.1953 - IV 384/52 U

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