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BFH Urteil v. - III R 49/97 BStBl 2000 II S. 434

Gesetze: InvZulG 1993 § 2 Satz 1 Nr. 1

Zulagenschädliches Ausscheiden eines Wirtschaftsguts aus dem Betrieb des Investors bei Erzielung eines nicht zu vernachlässigenden Veräußerungserlöses

Leitsatz

Das Ausscheiden eines Wirtschaftsgutes aus dem Betrieb des Investors vor Ablauf der dreijährigen Bindungsfrist ist ausnahmsweise dann zulagenunschädlich, wenn das betreffende Wirtschaftsgut entweder technisch abgenutzt oder wirtschaftlich verbraucht war und auch für Dritte keinen oder nur noch einen sehr geringen Wert besaß. Ein in diesem Sinne zu vernachlässigender Verwertungserlös ist dann anzunehmen, wenn er im Verhältnis zu den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als 10 v. H. beträgt. Diese Untergrenze gilt auch bei vorzeitigem Ausscheiden zuchtuntauglicher Milchkühe (gegen das , BStBl I 1996, 1460).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2000 II Seite 434
BB 2000 S. 762 Nr. 15
BFH/NV 2000 S. 810 Nr. 6
DB 2000 S. 806 Nr. 16
DStR 2000 S. 586 Nr. 14
DStRE 2000 S. 415 Nr. 8
FR 2000 S. 524 Nr. 9
INF 2000 S. 413 Nr. 13
OAAAA-88698

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BFH, Urteil v. 09.12.1999 - III R 49/97

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