Die Anschaffungskosten eines vor dem im Beitrittsgebiet angeschafften Grundstücks sind für § 10 e EStG nicht gem. § 9 Abs. 1 DMBilG neu zu bewerten
Leitsatz
Erwarb ein Steuerpflichtiger im Beitrittsgebiet vor dem ein Grundstück, auf dem er für eigene Wohnzwecke ein Haus errichten ließ, sind die Anschaffungskosten für Grund und Boden i. S. des § 10 e EStG nicht gemäß § 9 Abs. 1 DMBilG neu zu bewerten.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 288 BB 2000 S. 814 Nr. 16 BFH/NV 2000 S. 786 Nr. 6 DB 2000 S. 805 Nr. 16 DStR 2000 S. 727 Nr. 17 DStRE 2000 S. 518 Nr. 10 FR 2000 S. 565 Nr. 10 INF 2000 S. 345 Nr. 11 HAAAA-88644
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