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Erbschaftsteuer; | Wertansatz bei der Zusammenrechnung von innerhalb von 10 Jahren anfallenden Vermögensvorteilen (§ 14 ErbStG)
Nach dem sind bei der Zusammenrechnung mehrerer innerhalb von 10 Jahren von derselben Person anfallender Vermögensvorteile mit dem letzten Erwerb die früheren Erwerbe mit den ihnen (damals) zukommenden richtigen Werten anzusetzen und nicht mit den (falschen) Werten, die den vorangegangenen Steuerfestsetzungen für diese Erwerbe zugrunde gelegt worden waren.