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BFH Urteil v. - III R 47/98 BStBl 2000 II S. 255

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 a, Abs. 3

Zur Qualifizierung von Gewinnausschüttungen nach Begründung der Betriebsaufspaltung für die Zeit vor der Betriebsaufspaltung als Einnahmen aus Gewerbebetrieb

Leitsatz

Gewinnausschüttungen einer Betriebs-GmbH an den Besitzunternehmer sind auch insoweit als Einnahmen aus Gewerbebetrieb zu qualifizieren, als sie Zeiträume vor Begründung der Betriebsaufspaltung betreffen, der betreffende Gewinnverteilungsbeschluss aber erst danach gefasst worden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2000 II Seite 255
BB 2000 S. 443 Nr. 9
BFH/NV 2000 S. 631 Nr. 5
DB 2000 S. 806 Nr. 16
DStR 2000 S. 427 Nr. 10
DStRE 2000 S. 287 Nr. 6
FR 2000 S. 384 Nr. 7
INF 2000 S. 254 Nr. 8
UAAAA-88631

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BFH, Urteil v. 14.09.1999 - III R 47/98

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