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BFH Urteil v. - IV R 41/98 BStBl 2000 II S. 24

Gesetze: EStG § 4 a Abs. 2 Nr. 2EStDV § 8 b Satz 2 Nr. 2

Wird der Gewinn unzulässigerweise für ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr ermittelt, ist der Besteuerung der im Kalenderjahr bezogene Gewinn (zeitanteilige Aufteilung) - ggf. im Wege der Schätzung - zugrunde zu legen

Leitsatz

Ermittelt ein Freiberufler seinen Gewinn für ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr, kann die Gewinnermittlung der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden. Der im Kalenderjahr bezogene Gewinn ist im Wege der Schätzung zu ermitteln. Dies kann in der Regel durch eine zeitanteilige Aufteilung der für die abweichenden Wirtschaftsjahre ermittelten Gewinne erfolgen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2000 II Seite 24
BB 2000 S. 85 Nr. 2
BFH/NV 2000 S. 368 Nr. 3
DB 2000 S. 254 Nr. 5
DStR 2000 S. 145 Nr. 4
DStRE 2000 S. 118 Nr. 3
FR 2000 S. 202 Nr. 4
INF 2000 S. 122 Nr. 4
ZAAAA-88625

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BFH, Urteil v. 23.09.1999 - IV R 41/98

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