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BFH Urteil v. - IX R 39/99 BStBl 2000 II S. 224

Gesetze: AO 1977 § 42EStG § 21 Abs. 1BGB § 1612 Abs. 2

Mietverhältnis mit einem unterhaltsberechtigten Kind ist nicht rechtsmissbräuchlich, weil das Kind die Miete aus dem Barunterhalt der Eltern zahlt

Leitsatz

Vermieten Eltern ihrem unterhaltsberechtigten Kind eine ihnen gehörende Wohnung, dann ist der Mietvertrag nicht deshalb rechtsmissbräuchlich i. S. des § 42 AO 1977, weil das Kind die Miete aus dem Barunterhalt der Eltern zahlt (Änderung der Rechtsprechung gegenüber , BFHE 152, 496, BStBl II 1988, 604).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2000 II Seite 224
BB 2000 S. 132 Nr. 3
BFH/NV 2000 S. 361 Nr. 3
DB 2000 S. 123 Nr. 3
DStR 2000 S. 107 Nr. 3
DStRE 2000 S. 126 Nr. 3
FR 2000 S. 204 Nr. 4
INF 2000 S. 155 Nr. 5
KAAAA-88617

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BFH, Urteil v. 19.10.1999 - IX R 39/99

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