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Betriebsvorrichtung
Dieses Dokument wird derzeit überarbeitet und steht lediglich in einer älteren Fassung zur Verfügung, die möglicherweise in einzelnen Punkten nicht dem aktuellen Rechtsstand entspricht.
I. Definition
[i]Betriebsvorrichtungen sind Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, auch wenn sie wesentliche Bestandteile des Grund und Bodens oder Gebäudes sind. [i] Sie sind gekennzeichnet durch eine besonders enge und unmittelbare Beziehung zu einem auf dem Grundstück betriebenen Gewerbebetrieb. Solche Vorrichtungen dienen nicht der üblichen Benutzung des Grundstücks, sondern des Betriebes.
Oberste FinBeh der Laender, „Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen„, Erlass vom - S 3190 [i]
II. Steuerliche Bedeutung und Rechtsfolgen [i]
Betriebsvorrichtungen sind selbständige Wirtschaftsgüter, die getrennt vom Grundstück zu bilanzieren sind. [i]
Betriebsvorrichtungen sind als bewegliche Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens getrennt vom Gebäude abzuschreiben, auch wenn sie zivilrechtlich wesentliche Bestandteile des Grundstücks und ihrer Natur nach unbeweglich sind. [i]
Betr...