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BGH 20.05.2003 KZR 19/02, NWB 49/2003 S. 368

Franchising | unangemessene Klauseln in AGB

Die in einem vom Franchisegeber formularmäßig verwendeten Franchisevertrag enthaltene Klausel, der Franchisegeber leite ”Vorteile . . . zur Erreichung optimaler Geschäftserfolge” an die Franchisenehmer weiter, verpflichtet den Franchisegeber jedenfalls in ihrer nach § 5 AGBG (jetzt: § 305c Abs. 2 BGB) maßgeblichen ”kundenfreundlichsten” Auslegung zur Weitergabe sämtlicher Einkaufsvorteile an die Franchisenehmer, die er in Rahmenvereinbarungen mit Lieferanten der von den Franchisenehmern zu beziehenden Waren für deren Einkäufe ausgehandelt hat. Mit dieser Vertragspflicht ist es nicht zu vereinbaren, wenn der Franchisegeber die Lieferanten durch geheimgehaltene Absprachen veranlasst, den Franchisenehmern geringere als die in den Rahmenabkommen ausgehandelten Preisnachlässe zu gewähren und den Unterschiedsbet...

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