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FG Düsseldorf 22.10.1990 1 K 593/83 U
Umsatzsteuer; | Steuerbefreiung bei Betreuung ausländischer Warentermingeschäfte (§ 4 UStG)
Wird aufgrund eines einheitlichen Vertrags neben der Vermittlung auch die Betreuung von ausländischen Warentermin-Direktgeschäften geschuldet, liegt eine einheitliche Vermittlungsleistung nach § 4 Nr.5c UStG 1980 vor, wenn den Nebenleistungen keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukommt (rkr. , EFG 1991, 218).