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BMF - S 2533 BStBl 1999 I 445

Bekanntmachung des Vordruckmusters für den Antrag auf Erteilung einer bescheinigung zur Steuerfreistellung des Arbeitslohnes für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis 1999 und die gesonderte Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt bei der Steuerfreistellung des Arbeitslohns für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis 1999 folgendes:

Die Steuerfreistellung des Arbeitslohns für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis ist beim Wohnsitzfinanzamt des Arbeitnehmers zu beantragen. Das Finanzamt des erteilt danach eine Freistellungsbescheinigung, auf der der Arbeitgeber am Ende des Kalenderjahrs oder bei vorheriger Beendigung des Dienstverhältnisses den Arbeitslohn zu bescheinigen hat. Die maschinelle Lohnsteuerbescheinigung wird zugelassen.

Das Vordruckmuster für den Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung zur Steuerfreistellung des Arbeitslohns für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis 1999 ist gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe c des Einkommensteuergesetzes bestimmt worden. Das Vordruckmuster (Anlage 1

) und die gesonderte Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers (Anlage 2

) werden hiermit bekanntgemacht. Die Lohnsteuerbescheinigung kann auch in einem abweichenden Format erstellt werden. Es bestehen keine Bedenken, wenn der Arbeitgeber vorsorglich (für den Fall möglicher Steuerpflicht des Arbeitsentgelts) zusätzlich den Arbeitnehmerbeitrag (von in der Regel...

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BMF v. 31.03.1999 - S 2533

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