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Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) zum durch das Steueränderungsgesetz 2001
Durch Art. 18 Nr. 5 des Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetzes 2001 - StÄndG 2001) ist § 13b UStG - Leistungsempfänger als Steuerschuldner - neu in das UStG eingefügt worden. Der Bundesrat hat dem StÄndG 2001 am 30. November 2001 zugestimmt. Die Änderung tritt am in Kraft (Art. 39 Abs. 6 StÄndG 2001).
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
I. Anwendungsbereich
1 Für bestimmte nach dem im Inland ausgeführte steuerpflichtige Umsätze schulden Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts als Leistungsempfänger die Steuer. Die Steuer wird sowohl von im Inland ansässigen als auch von im Ausland ansässigen Leistungsempfängern geschuldet. Auch Kleinunternehmer (§ 19 UStG), pauschalversteuernde Land- und Forstwirte (§ 24 UStG) und Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie Umsätze tätigen, schulden die Steuer. Die Steuerschuldnerschaft erstreckt sich sowohl auf die Umsätze für den unternehmerischen als auch auf die Umsätze für den nichtunternehmerischen Bereich des Leistungsempfängers. Zuständig für die Besteuerung d...