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BfF - S 2280 BStBl 2000 I 636

Familienleistungsausgleich, Überarbeitung der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs (DA-FamEStG); Überarbeitung der Dienstanweisung zur Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren im Zusammenhang mit dem steuerlichen Familienleistungsausgleich (DA-FamRb); Verschiedenes

Anlage: DA-FamEStG

, Anlagen zur DA-FamEStG

, Anlage DA-FamRB

, Anlagen zur DA-FamRB

1. Ich erlasse die Neufassung der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs (DA-FamEStG) mit den dazugehörigen Anhängen.

Änderungen werden wie bisher durch Einzelweisungen bekanntgegeben und sind von den Bearbeitern in die DA einzufügen.

Die neue DA findet Anwendung auf alle laufenden Fälle. Sollten nach der alten DA abweichende Entscheidungen getroffen worden sein, sind diese nach § 70 Abs. 3 EStG zu korrigieren, es sei denn, es greift eine andere Korrekturnorm. Es ist jedoch davon abzusehen, über die durch die Dienstanweisung zur Überprüfung von Kindergeldfestsetzungen (DA-Ü) vorgegebenen Prüfungen hinaus zusätzliche Prüfungen vorzunehmen.

Um sicherzustellen, dass bei der Kindergeldfestsetzung auch die für das jeweilige Veranlagungsjahr geltenden EStR berücksichtigt werden, ist die abschließende Überprüfung der Einkünfte und Bezüge erst nach Vorliegen der entsprechenden EStR vorzunehmen.

Größere Änderungen haben sich vor allem in folgenden Bereichen ergeben:

Anhang 1 wurde dem neuen Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO, BStBl I 1998, S. 630ff; zuletzt geändert mit BStBl I 2000, S. 190ff) angepasst...

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BfF v. 12.05.2000 - S 2280

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