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Abgabenordnung; | Adressierung von Steuerbescheiden (§§ 122, 124 AO)
Legt eine ,,Erbengemeinschaft'' gegen den an den verstorbenen Erblasser adressierten Steuerbescheid Einspruch ein und wird dieser Einspruch unter zutreffender Bezeichnung der einzelnen Erben als Adressaten (als unbegründet) zurückgewiesen, so sind auf die Klage der einzelnen Erben hin zwecks (erneuter und) zutreffender Adressierung und Bekanntgabe der an den verstorbenen Erblasser gerichtete Steuerbescheid und der Einspruchsbescheid (wegen unzutreffenden Zurückweisens eines von den einzelnen Erben nicht eingelegten Einspruchs) aufzuheben (Niedersächsisches FG, rkr. Urt. v. - VI 280, 281, 283/89).