DBA Vietnam Artikel 28

Artikel 28 Inkrafttreten

Die Regierungen der Vertragsstaaten notifizieren einander, daß die erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Abkommens erfüllt sind. Das Abkommen tritt einen Monat nach dem Tag in Kraft, an dem die letzte Notifikation eingegangen ist. Es ist anzuwenden

  1. bei den im Abzugsweg erhobenen Steuern und Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Vergütungen für technische Dienstleistungen auf die Beträge, die am oder nach dem ersten Januar des Kalenderjahrs gezahlt werden, das dem Kalenderjahr folgt, in dem dieses Abkommen in Kraft getreten ist;

  2. bei den übrigen Steuern auf die Steuern, die für Zeiträume ab dem ersten Januar des Kalenderjahrs erhoben werden, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem dieses Abkommen in Kraft getreten ist.

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KAAAA-87684