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Abgabenordnung; | Vertrauensschutz bei Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden (§ 176 AO)
Im Rahmen des § 176 Abs.1 Satz 1 Nr.3 AO besteht eine widerlegbare Vermutung, daß die FinBeh eine bei Erlaß eines Steuerbescheides noch maßgebende, aber später geänderte Rechtsprechung des BFH angewandt hat, wenn der Bescheid mit dieser Rspr. übereinstimmt. Diese Vermutung gilt jedoch nicht bei Bescheiden unter Vorbehalt der Nachprüfung, wenn im Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides eine von dieser Rspr. eindeutig abweichende Verwaltungsregelung oder ein Nichtanwendungserlaß bestanden ().