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Steuerberatung; | Einblick in Geschäftsunterlagen bei Verstößen gegen ein Wettbewerbsverbot (§§ 259, 260 BGB)
Begehrt ein Steuerberater von einem anderen Steuerberater im Wege der Stufenklage Schadensersatz wegen mehrerer Verletzungen eines zwischen ihnen aus Anlaß eines Praxisverkaufs vereinbarten Wettbewerbsverbots, so kann der Auskunftspflichtige verurteilt werden, einem von der Steuerberaterkammer zu benennenden Steuerberater Einblick in sein Rechnungsausgangsbuch zu gewähren ().