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NWB Nr. 43 vom Seite 3334

6-Wochen-Widerrufsfrist im Bank-Lastschriftverfahren

von Dr. Heinz Krollmann, Rottach-Egern

Bankintern war bisher nach dem Lastschriftabkommen (LSA) zwischen den Kreditinstituten (Banken, Sparkassen, Raiffeisenkassen usw.) für einen Widerruf des Bankkunden eine Ausschlussfrist von 6 Wochen ab dem Belastungszeitpunkt geregelt (LSA Abschn. III Nr. 2). Die Bestimmungen des LSA sind nur zwischen den Kreditinstituten vereinbart, also nicht ohne weiteres gegenüber den Bankkunden verbindlich. Sie standen mit den allein für den Bankkunden geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kreditinstitute teilweise nicht in Einklang. Daher war die Ausschlussfrist von 6 Wochen für den Widerruf von Lastschriften und Abbuchungsermächtigungen für den Bankkunden gegenüber seinem Kreditinstitut rechtlich nicht verbindlich.

Der BGH hat dementsprechend am (NJW 2000 S. 2667, 2668) entschieden, ”dass der Schuldner … einer Einzugsermächtigungslastschrift zeitlich unbegrenzt widersprechen kann,” weil die 6-Wochenfrist des LSA dem Bankkunden gegenüber nicht gilt. Der Schuldner könne die Lastschrift auch später noch widerrufen, selbst wenn er über mehrere Monate die streitigen Buchungen nicht beanstandet hatte. Schweigen des Schuldners auf die zugegangenen Rechnungsabschlüsse wurd...

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