DBA Schweiz Notenwechsel zum Protokoll 1989
Notenwechsel zum Protokoll 1989

Vom

Wortlaut der Schweizerischen Bestätigungsnote

Der Gesandte der Schweizerischen Botschaft

Bonn, 17. Oktober 1989

Exzellenz,

ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom heutigen Tag zu bestätigen, die wie folgt lautet:

„Mit Bezug auf Artikel I des Protokolls besteht Einverständnis darüber, daß, falls die Bundesrepublik Deutschland in einem Abkommen mit einem anderen Staat, der Mitglied der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist, ihre Besteuerung von Dividenden an der Quelle auf Sätze begrenzt, die unter den im genannten Artikel vorgesehenen Sätzen liegen, oder eine Körperschaftsteuergutschrift über die Grenze gewährt, die beiden Regierungen unverzüglich die Bestimmungen des genannten Artikels überprüfen werden, um – unter sonst gleichen Bedingungen, bezogen auf die Dividendenbesteuerung – die gleiche Behandlung vorzusehen.“

Ich beehre mich, Ihnen bekanntzugeben, daß dieser Vorschlag die Billigung des Schweizerischen Bundesrates findet. Ihre heutige Note und meine Antwortnote sind somit Bestandteil des Abkommens. Genehmigen Sie die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

(Unterschrift)

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NAAAA-87657