DBA Sambia Artikel 29

Artikel 29 Inkrafttreten [1]

(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Lusaka ausgetauscht werden.

(2) Dieses Abkommen tritt am Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und ist anzuwenden:

  1. in der Bundesrepublik Deutschland für jeden Veranlagungszeitraum, der am oder nach dem beginnt;

  2. in Sambia für jedes Steuerjahr, das am oder nach dem beginnt.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAA-87653

1Anm. der Schriftl.: Das Abkommen ist am in Kraft getreten (BGBl II S. 2204).