DBA Irland Gemeinsame Erklärung der Bundesrepublik Deutschland und Irlands anlässlich der Unterzeichnung am 30. März 2011 in Dublin des Abkommens zwischen der der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Gemeinsame Erklärung der Bundesrepublik Deutschland und Irlands anlässlich der Unterzeichnung am in Dublin des Abkommens zwischen der der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Die Bundesrepublik Deutschland und Irland haben sich anlässlich der Unterzeichnung am in Dublin des neuen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie im Hinblick auf den Missbrauch des Abkommens

wie folgt verständigt:

Missbräuchliche Inanspruchnahme des Abkommens

Unter Berücksichtigung der Absätze 7 bis 12 des Kommentars zu Artikel 1 des OECD-Musterabkommens ist dieses Abkommen nicht so auszulegen, als hindere es einen Vertragsstaat, seine Bestimmungen nach innerstaatlichem Recht zur Verhinderung der Steuerumgehung oder Steuerhinterziehung anzuwenden, wenn diese Bestimmungen dazu dienen, Gestaltungen entgegenzutreten, die einen Abkommensmissbrauch darstellen.

Ein Abkommensmissbrauch liegt vor, wenn ein Hauptzweck, bestimmte Transaktionen oder Gestaltungen zu verwirklichen, darin besteht, eine günstigere Steuerposition zu erlangen, und diese günstigere Behandlung unter den gegebenen Umständen dem Sinn und Zweck der einschlägigen Vorschriften des Abkommens widersprechen würde.

Diese Gemeinsame Erklärung wird am in Dublin in zweifacher Ausfertigung, jeweils in deutscher und englischer Sprache, unterzeichnet.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAI-01735