DBA Ecuador Protokoll
Protokoll

Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Ecuador haben anläßlich der Unterzeichnung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen am in Quito die nachstehenden Bestimmungen vereinbart, die Bestandteil des Abkommens sind.

(1) Zu Artikel 11:

Artikel 11 Absatz 1 schließt nicht die Anwendung der Vorschriften des Dekrets Nr. 506 der Regierung der Republik Ecuador vom und seiner Änderungen aus.

(2) Zu Artikel 23:

Verwendet eine in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Gesellschaft Einkünfte aus Quellen innerhalb der Republik Ecuador zur Ausschüttung, so schließt Artikel 23 die Herstellung der Ausschüttungsbelastung nach den Vorschriften des Steuerrechts der Bundesrepublik Deutschland nicht aus.

(3) Zu Artikel 23:

Ungeachtet des Artikels 23 Absatz 1 Buchstabe a wird Buchstabe b dieses Artikels mit Ausnahme der ergänzenden Bestimmung des Buchstaben c sinngemäß auf die Gewinne einer Betriebsstätte und auf das Vermögen, das das Betriebsvermögen einer Betriebsstätte darstellt, auf die von einer Gesellschaft gezahlten Dividenden, auf die Beteiligung an einer Gesellschaft und auf die in Artikel 13 Absätze 1 und 2 des Abkommens erwähnten Gewinne angewandt, es sei denn, daß die in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Person nachweist, daß die Einnahmen der Betriebsstätte oder Gesellschaft ausschließlich oder fast ausschließlich stammen

  1. aus einer der folgenden in der Republik Ecuador ausgeübten Tätigkeiten: Herstellung oder Verkauf von Gütern oder Waren, technische Beratung oder technische Dienstleistung oder Bank- oder Versicherungsgeschäfte oder

  2. aus Dividenden, die von einer oder mehreren in der Republik Ecuador ansässigen Gesellschaften gezahlt werden, deren Kapital zu mehr als 25 vom Hundert der erstgenannten Gesellschaft gehört und die ihre Einkünfte wiederum ausschließlich oder fast ausschließlich aus einer der folgenden in der Republik Ecuador ausgeübten Tätigkeiten beziehen: Herstellung oder Verkauf von Gütern oder Waren, technische Beratung oder technische Dienstleistung oder Bank- oder Versicherungsgeschäfte.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAA-87593