DBA Brasilien Artikel 28

Artikel 28 Diplomatische und konsularische Beamte

Dieses Abkommen berührt nicht die steuerlichen Vorrechte, die den diplomatischen und konsularischen Beamten nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder aufgrund besonderer Vereinbarungen zustehen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
QAAAA-87588