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Umsatzsteuer; | Leistungsbeziehungen bei im Auftrag Dritter handelnder Personen (§§ 1, 2 UStG 1973)
Ob eine Leistung dem Handelnden oder einem anderen zuzurechnen ist, hängt nach dem grds. davon ab, ob der Handelnde im Außenverhältnis gegenüber Dritten im eigenen Namen oder berechtigterweise im Namen des anderen aufgetreten ist (hier: Aussetzung von durch eine in der Form einer GbR tätigen Prämienkommission beschafften Prämien bei einem Sechs-Tage-Rennen).