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Völkerrechtliche Grenzen der Erbschaftsteuer auf Auslandserwerbe
Die Besteuerung ausländischer Sachverhalte muss sich innerhalb der durch das Völker-, Europa- und nationale Verfassungsrecht gezogenen Grenzen halten. Internationales Recht ist Recht, das inter nationes, also zwischen den Staaten, gilt. Es ist somit an die Grenzen gebunden, die durch die Hoheitsgewalt anderer Staaten gezogen werden. Die steuerliche Erfassung ausländischer Personen und Sachen jedoch betrifft die Hoheitsrechte dieser Staaten, weil sie eine extraterritoriale Wirkung entfaltet. Daher ist die Frage aufzuwerfen, ob das Besteuerungsrecht des deutschen Fiskus hinsichtlich im Ausland belegener Substanzwerte nicht an der Grenze seines Hoheitsgebietes endet. Es stellt sich die Frage, woher der deutsche Fiskus das Recht nimmt, an einen Wohnsitz im Inland die Besteuerung ausländischer Vermögenswerte zu knüpfen. Eine Person kann mehrere Wohnsitze haben und unterliegt in jedem Staat der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht mit ihrem weltweiten Vermögen, auch wenn der Erbvorgang durch die Rechtsordnung eines anderen Staates gewährleistet wird. Die Frage stellt sich insbesondere deshalb, weil auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuern nur weni...