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BGH 13.12.1990 I ZR 103/89

Steuerberatung; | unzulässige Werbung eines Bilanzbuchhalters (§ 3 UWG)

Wirbt ein Selbständiger, der nur im Rahmen des § 6 Nr.4 StBerG zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen, nämlich zur Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle der Finanz- und Lohnbuchführung und der Zuordnung der zugrunde liegenden Belege mit dem Buchungssatz, befugt ist, unter blickfangmäßiger Herausstellung der Bezeichnung ,,Bilanz- und Lohnbuchhalter'' für seine Leistungen, ist seine Werbung auch dann irreführend i.S. des § 3 UWG, wenn er vor einer IHK eine Prüfung zum Bilanzbuchhalter abgelegt hat ().

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