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BFH 31.10.1990 I R 174/87

Kapitalverkehrsteuer; | steuerpflichtige Kapitaleinlage bei Doppelbesteuerung (§§ 2, 4, 8 KVStG 1972)

(Doppel-)Gesellschafter i.S. von § 4 KVStG kann auch ein ohne Kapitaleinlage an einer KG beteiligter persönlich haftender Gesellschafter sein, der am Gewinn und Verlust sowie im Liquidationsfall an den stillen Reserven beteiligt ist (). Die Frage, ob eine Doppelbeteiligung i.S. des § 4 KVStG vorliegt, beurteilt sich nach Zivilrecht. Die zivilrechtliche Abgrenzung des § 4 KVStG 1972 gilt nicht nur für Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, sondern auch für Beteiligungen an anderen Personenvereinigungen, d.h. Zusammenschlüssen mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks, wie die Beteiligungen an Personengesellschaften. Eine Doppelbeteiligung i.S. des § 4 KVStG 1972 ist allerdings dann zu verneinen, wenn jegliche kapitalmäßige Beteiligung an ...

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