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Kurzfassung zum Beitrag von Thörmer/Eitrich, StuB 9/2022 S. 329

Die jüngere BFH-Rechtsprechung zur teleologischen Reduktion von § 6 Abs. 5 Satz 4 bis 6 EStG

Falk Thörmer und Hanna Eitrich

Mit Urteil vom hat der IV. Senat des BFH die teleologische Reduktion bei Anwendung der Einschränkungen und Sperrfristen von § 6 Abs. 5 EStG in unterschiedlicher Hinsicht deutlich bestätigt und erweitert (, NWB OAAAH-93543). Der zugrunde liegende Fall gab dem IV. Senat die Gelegenheit, sowohl den sachlichen Anwendungsbereich der Veräußerungssperrfrist (§ 6 Abs. 5 Satz 4 EStG) auszulegen, als auch die Notwendigkeit zur teleologischen Reduktion bei der Anwendung der „Körperschaftsteuerklauseln“ (§ 6 Abs. 5 Satz 5 f. EStG) zu bestätigen und zu erweitern. Mit zwei Urteilen vom hat der XI. Senat des BFH diese Rechtsprechung um eine weitere Facette der teleologischen Reduktion von Satz 6 ergänzt (, NWB OAAAI-05463, und vom - XI R 20/19, NWB NAAAI-05459). Die Urteile und die weitreichenden Folgen, die sich aus der teleologischen Reduktion ergeben, sind Gegenstand des Beitrags.

Einordnung

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