BMF - IV A 4 - S 0316-a/19/10007: 004 BStBl 2022 I S. 575

Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung der aktuellen Version der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K);

DSFinV-K in der Version 2.3

Die Finanzverwaltung hat nach § 4 KassenSichV in der DSFinV-K 2.3 die technischen Anforderungen an die einheitliche digitale Schnittstelle für Kassensysteme erarbeitet.

Die DSFinV-K in der Version 2.3 ist auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern veröffentlicht und kann unter folgenden Link aufgerufen werden:

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleSchnittstelleFinV/digitaleschnittstellefinv_node.html

Die DSFinV-K in der Version 2.3 ist für Aufzeichnungen, die ab dem erfolgen, anzuwenden. Die Version 2.3 kann auch schon vor dem angewendet werden.

BMF v. - IV A 4 - S 0316-a/19/10007: 004

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Fundstelle(n):
BStBl 2022 I Seite 575
DB 2022 S. 1106 Nr. 18
BAAAI-60164