EuGH - C-656/21 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AEUV Art 267, EGRL 7/2008 Art 5 Abs 2
Rechtsfrage
1. Steht Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2008/7/EG einer nationalen Regelung wie Nr. 17.3.4 des
Codigo do Imposto do Selo (Stempelsteuergesetz) entgegen, die die Erhebung von
Stempelsteuer auf Provisionen vorsieht, die Banken Gesellschaften, die offene
Wertpapierfonds verwalten, für diesen gegenüber erbrachte Dienstleistungen in Rechnung
stellen, die mit der Tätigkeit der Banken zusammenhängen, die auf die Herbeiführung neuer
Zeichnungen von Anteilen gerichtet ist, d. h. auf neue Kapitalzuführungen für die
Investmentfonds mittels der Zeichnung neuer von den Fonds ausgegebener Anteile?
2. Steht Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2008/7/EG einer nationalen Regelung entgegen, die die
Erhebung von Stempelsteuer auf die Verwaltungsgebühren vorsieht, die
Verwaltungsgesellschaften offenen Wertpapierfonds in Rechnung stellen, soweit diese
Verwaltungsgebühren die Weiterberechnung der Provisionen umfassen, die die Banken den
Verwaltungsgesellschaften für die genannte Tätigkeit in Rechnung stellen?
Anteil; Dienstleistung; Investmentfonds; Provision; Wertpapierfonds
Fundstelle(n):
HAAAI-58666